go-digital Modul 1 “ IT-Sicherheit“

Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen

arbre ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
im Modul 1 – „IT-Sicherheit“ des go-digital Förderprogramms autorisiert.

Wir dürfen als autorisiertes Beratungsunternehmen für den Bereich KMU und Handwerk Förderanträge stellen und Beratungsleistungen für das Modul 1 „IT-Sicherheit“ im Rahmen des Förderprogramms go-digital erbringen.

Gefördert werden bei der Nutzung von einem Modul des go-digital Förderprojekts:

  • Bis zu 20 Beratertage (Tagessatz max. 1.100 €/netto)
  • Maximales Beratungsvolumen des Gesamtprojekts von ca. 22.000 €
  • Prozentuale Förderung von 50% für das zu beratende Unternehmen

Die für Sie mögliche Förderung beläuft sich somit auf 11.000 €.

Wünschen Sie auch eine Beratung in Kombination für die beiden Module „Digitale Markterschließung“ oder „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, so erhöht sich die Förderung sogar auf max. 30 Beratertage. Wünschen Sie zu diesen beiden Modulen eine Beratung, können wir Ihnen gerne kompetente Partner vorschlagen.

Natürlich bieten wir Ihnen einen arbre-typischen Komplettservice für Ihr go-digital Förderprojekt. Von der Beantragung Ihrer Fördermittel bis zu der Berichterstattung unterstützen wir Sie in den folgenden Leistungsphasen:

  • Aufnahme des Ist-Stands & der Ermittlung Ihres Bedarfs
  • Konzeptualisierung & Planungsphase
  • Projektierung & Umsetzung
  • Indienststellung

Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
(Auszug der offiziellen Seite des BMWi)
Wünschen Sie eine go-digital Beratung?
Wir beraten Sie gerne werktäglich von
09:00 bis 16:30.
Telefon: 07633 981318
Email: info(at)arbre.de
Rufen Sie uns noch heute an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

go-digital
mit arbre-Beratung
für Ihre
Förderprojekte

Eine kurze Ablaufserklärung des go-digital Förderprogramms

Als autorisiertes Beratungsunternehmen stehen wir in der Gesamtverantwortung für die durchzuführenden Maßnahmen und Analysen des zu beratenden Unternehmens.
Dem autorisierten Beratungsunternehmen obliegt die Antragsstellung im Förderprogramm und der administrativen Abwicklung des Projekts.

Schritt 1:

Erarbeitung des Projektplans

Wir prüfen ob Sie die Anforderungen für eine go-digital Förderung erfüllen. Bevor wir mit der Antragsstellung beginnen erarbeiten wir mit Ihnen einen Projektplan.
Hier wird zudem Ihr Bedarf und der Umfang Ihrer Wünsche und Möglichkeiten geklärt.

Schritt 2:

Wir schließen den Beratervertrag ab

Zwischen beiden Parteien wird ein rechtsverbindlicher Beratervertrag abgeschlossen und ist zwar Bestandteil des Antrags, jedoch noch nicht aktiv.
Dieser muss jedoch im Vorfeld der Antragsstellung geschlossen werden
Erhalten Sie im Verlauf des Projekts den Förderbescheid vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, so tritt der Beratervertrag inkraft.

Schritt 3:

Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen

Wir benötigen von Ihnen den aktuellen Handelsregisterauszug, sowie die folgenden Dokumente:

  • Angabe zu bisherigen De-minimis-Beihilfen
  • Erklärung der KMU-Eigenschaft
  • Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen (Drittleistungen)
  • Allgemeine Nebenbestimmungen der Projektförderung

Schritt 4:

Ihr Antrag wird eingereicht

Nachdem wir von Ihnen die in Schritt 3 genannten go-digital Dokumente
erhalten haben, reichen wir für sie einen digitalen Antrag ein.

Schritt 5:

Beratungstätigkeit wird sofort nach Eingang des Förderbescheids begonnen

Liegt uns der Förderbescheid vor, dürfen wir unsere Beratungstätigkeit beginnen.
Ab jetzt tritt der in Schritt 2. abgeschlossene Beratervertrag inkraft.

Haben wir einen Ablehnungsbescheid erhalten geben wir Ihnen natürlich umgehend Bescheid.

Schritt 6:

Fördergeld wird ausgezahlt

Die Projektförderung wird direkt nach der Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an das Beratungsunternehmen ausgezahlt.
Von uns erhalten Sie die Rechnung bezüglich Ihres Eigenanteils samt anfallender Mehrwertsteuer für das komplette Projekt.

Der zu erbringende Verwendungsnachweis umfasst:

  • Den Stundennachweis & -Auflistung
  • Einen Sachbericht
  • Die Rechnung

Wünschen Sie eine go-digital Beratung?

Wir beraten Sie gerne werktäglich von 09:00 bis 16:30.

Telefon: 07633 981318
Email: info(at)arbre.de

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